Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehört auch nach Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO die "...Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen"
Wir bieten Ihnen diese Sensibilisierungen und Schulungen bei uns im Hause oder bei Ihnen vor Ort und dokumentieren diese für Sie und Ihre Mitarbeiter.