Gesetzliche Verpflichtung zur Datenschutz Sensibilisierung und Schulung

Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehört auch nach Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO die "...Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen"

 

Wir bieten Ihnen diese Sensibilisierungen und Schulungen bei uns im Hause oder bei Ihnen vor Ort und dokumentieren diese für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Schulungspaket für Präsenzschulung

  • Durchführung einer Präsenzschulung vor Ort für die Erst-Sensibilisierung
  • Hierbei erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Beschäftigten
  • Die Gruppengröße kann hierbei bis 20 Personen sein
  • Die Dauer ist ca. 2-3 Stunden
  • Auf Wunsch erstellen wir ein Zertifikat für die Teilnahme

Paketpreis Schulung / Erst-Sensibilisierung 400,- EUR Netto zzgl. MwSt. (ohne Anfahrtskosten)