Sicherlich eine wichtige Frage, welche aber individuell je nach Kunde zu ermitteln ist.
Wir bieten Ihnen üblicherweise ein Basis Paket mit überschaubaren planbaren monatlichen Kosten an, welche an die Betriebsgröße angelehnt ist. Weiterführende Tätigkeiten werden nach Aufwand zu einem vergünstigten Stundensatz abgerechnet.
Die Erstaufnahme ist je nach Unternehmen mehr oder wenig aufwendig und wird daher nach Aufwand abgerechnet.
Wenn die wichtigsten Datenschutzmaßnahmen, das Datenschutzkonzept und Datenschutzhandbuch erstellt wurden, sind Sie "im Fluss" und es fallen in der Regel nur noch die Basis Kosten an.
Wir halten nichts davon, eine Datenschutzbeauftragung ohne regelmäßige vor Ort Termine anzunehmen. Daher finden Sie bei unseren Angeboten immer kostenfreie vor Ort Termine. Laut
Art. 39 DSGVO hat der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung des Datenschutzes (Art. 39 Abs. 1 Buchst. b) DS-GVO) zu überwachen. Wie soll dies zuverlässig gehen, ohne dass der
Datenschutzbeauftragte die vor Ort Verhältnisse kennt?
Präsenzschulungen zur ersten Datenschutzsensibilisierungen führen wir vor Ort oder bei uns im Hause durch und werden gesondert abgerechnet. Onlineschulungen für bereits sensibilisierte Mitarbeiter können später auch durchgeführt werden und sind dann kostengünstiger.
Bedenken Sie bei der Einordnung der Kosten, dass die monatlichen Kosten notwendig sind, um die ständigen Weiterbildungen, Versicherungen, Mitgliedschaft in Verbänden und Informationsportalen, Lizenzkosten für die softwaregestützte Verarbeitungsverzeichnisse zu decken.
Benennung als externen Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DS-GVO und § 38 BDSG (neu)
Die Grundleistungen mit Benennung als Datenschutzbeauftragter im Gesundheitswesen beinhaltet:
* Umfang und Dauer werden beim konkreten Angebot genauer benannt.
Basis Paket ab 150,- EUR Netto zzgl. MwSt. pro Monat mit vergünstigten Stundensätze für weitere Tätigkeiten |